Das Hygienekonzept für das Tennis Center Moraing basiert auf dem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Tennisturniere im Tennisverband Niederrhein auf der Grundlage der CoronaSchVO ab 30.05.2020 sowie auf den Bestimmungen der Stadt Mülheim an der Ruhr für den Sportbetrieb.
Ablauf von Turnieren:
Das Turnier wird beim Landesverband TVN beantragt und genehmigt.
Die Spieler*innen werden mit ihren Daten über die Portale nuLiga oder TV pro online erfasst. Ein offizieller Oberschiedsrichter nimmt die Auslosung vorab vor und erstellt den Spielplan. Die Ansetzung der Spiele erfolgt mindestens im 90 Minuten Takt.
Alle Spieler*innen werden online über ihre jeweiligen Spielansetzungen informiert und werden darauf hingewiesen möglichst nicht früher als 20 Minuten vor Matchbeginn auf der Anlage zu erscheinen.
Die Spieler*innen melden sich vor ihrem Match bei der Turnierleitung an und warten mit dem gebotenen Abstand auf den Spielbeginn.
Nach dem Match wird das Ergebnis der Turnierleitung bekanntgegeben.
Diesem vorausgeschickt werden gemäß der CorSchVO folgende Regelungen zur Hygiene und dem Schutz vor Neuinfektionen vorgegeben :
1. Benennung einer Person zur Einhaltung der Regeln des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes: • Der Turnierveranstalter benennt dem TVN per Mail einen Ansprechpartner für die Umsetzung und Durchsetzung des Hygiene und Infektionsschutzkonzeptes
2. Berechtigungen zur Teilnahme an einem Wettspiel (gem. §1 (3) Nr. 3 CorSchVO): • – Die Teilnehmer*innen der Turniere sind von den Veranstaltern im Vorhinein über die Schutzmaßnahmen zu informieren.
• – Bei Turnieren und LK Turnieren sind nur solche Teilnehmer*innen zur Teilnahme berechtigt, die keine Symptome von Atemwegserkrankungen und Erkältungssymptomen aufweisen.
3. Abstandsgebot auf dem Vereinsgelände bei Turnieren (gem. §2 CorSchVO):
– Der Mindestabstand der anwesenden Teilnehmer*innen von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen der Anlage, des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
– Zur Gewährleistung der Abstandsregel sind folgende Maßnahmen verbindlich umzusetzen:
– Die Spielerbänke auf den Plätzen müssen in einem Abstand von mindestens 1,50 m auseinander stehen.
– Der Veranstalter sorgt für die gesamte Turnierdauer für ausreichend Bereiche auf der Platzanlage, die eine Wahrung der Abstandsregeln zu jeder Zeit ermöglichen.
– Es wird auf die üblichen Rituale des Handschlags vor und nach einem Spiel verzichtet.
– Bei Unterschreitung des Mindestabstands ist innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Ausgenommen sind aktiv spielende Personen auf dem Platz.
4. Rückverfolgbarkeit (gem. §2a CorSchVO)
• Die Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen müssen vom Turnerveranstalter mittels der vom TVN erstellten Rückverfolgungsformulare erfasst werden, diese Daten müssen vier Wochen lang aufbewahrt werden. Die Datenschutzhinweise müssen auf Wunsch vorgelegt werden können.
5. Räumliche Vorkehrungen zum Turnierspielbetrieb (gem. §9 CorSchVO)
• Für die Vereinsräumlichkeiten gelten beim Turnier die gleichen Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz sowie zur Steuerung des Zutritts und der Gewährung des Mindestabstands wie beim sonstigen Spiel- und Trainingsbetrieb gemäß §9 (4) der CorSchVO. Nach diesen Maßgaben sind auch Dusch- und Waschräume sowie Umkleiden zu nutzen. Die entsprechenden Vorlagen zur Hygiene und Kennzeichnung von Räumlichkeiten sowie zur Zutrittssteuerung sind entsprechend zu verwenden und umzusetzen. Folgende Maßnahmen sind hierbei verbindlich umzusetzen:
• Vor den Toiletten/Umkleiden muss Gelegenheit zum Händewaschen geschaffen werden. Es ist ausreichend Flüssigseife und Desinfektionsmittel bereitzustellen. Im Eingangsbereich der Anlagen/Clubhäuser werden Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion bereitgestellt.
• Umkleidekabinen und Duschen dürfen unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m pro Person geöffnet werden. Je Umkleideraum ist die Anzahl auf eine Person je 5qm zu beschränken. Die maximal zulässige Personenzahl ist am Eingang zur Umkleide zu kennzeichnen.
• – Es sind maximal 100 Zuschauer*innen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln auf dem Vereinsgelände zulässig. Eine Rückverfolgbarkeit gemäß Nummer 3 muss gewährleistet sein.
• 6. Die Bewirtung von Personen bei Turnieren ist nur von gastronomischen Betrieben nach den Maßgaben des §14 der CorSchVO zulässig.
Die vorgenannten Regelungen gelten für die Dauer der aktuell gültigen Verordnung. Aktualisierungen während des Saisonverlaufs werden den beteiligten Vereinen unverzüglich mitgeteilt und sind sodann entsprechend umzusetzen.
Essen den 08.06.2020
Umsetzung bei Turnieren im Tennis-Center Moraing